FRAGEN UND ANTWORTEN (FAQ)

Aus- und Weiterbildungskurse

Gibt es BKF-Weiterbildungskurse?

(Weiterbildung für Lkw-Fahrer im gewerblichen Güterkraftverkehr)

Gemäß § 5 Abs. 1 BKrFQG müssen Fahrer im gewerblichen Güterverkehr eine Weiterbildung von insgesamt 35 Stunden  für 5 Jahre nachweisen.

Die Weiterbildung kann in 5 Blöcke a 7 Stunden (= 1 Kurs-Tag) aufgeteilt werden und muss insgesamt 3 Kenntnisbereiche umfassen.

Unsere Fahrschule ist als Ausbildungsstätte gemäß § 7 Abs. 1 BKrFQG vom Landratsamt Esslingen als Fahrschule mit einer Fahrschulerlaubnis der Klasse CE und DE anerkannt.

Die genauen Zeiten und Ausbildungsinhalte kann man in der Fahrschule erfragen.

K1 = Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens (Lkw & Bus)
K2 = Sozialrechtliche Rahmenbedingungen (Lkw & Bus)
K3 = Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit (Lkw & Bus)

Wo gibt es "Erste Hilfe" Kurse?

Man benötigt zum Erwerb einer Fahrerblaubnis eine „Erste-Hilfe“-Bescheinigung.

Der „Erste-Hilfe“ Kurs umfasst 9 Stunden á 45 min. (1 Tag).

Termine für Kurse gibt es z.B. unter:

www.erstehilfe.de

www.kv-nuertingen.drk.de

Gibt es Pannenkurse?

Zusätzlich zum Theorieunterricht bieten wir unseren Fahrschülern an verschiedenen Samstagen (Termine auf Anfrage) Pannenkurse an.

Sie beinhalten unter anderem: Erkennen kleiner Defekte, richtiges Sichern des Fahrzeugs, Radwechsel, Abschleppen und vieles mehr. (90 min.)

Begleitendes Fahren mit 17

Warum BF 17?

Während der praktischen Ausbildung fahren Fahrschüler etwa 800 km. Dabei lernen sie viel, aber es fehlt ihnen an Erfahrung. Sie ist einer von mehreren Gründen, weshalb Fahranfänger überdurchschnittlich oft in Unfälle verwickelt sind.

Welche Ziele hat BF 17?

Prinzipiell sollten alle Fahranfänger nach bestandener Führerscheinprüfung nachbetreut werden, um ihr Unfallrisiko zu mindern. BF 17 ist ein Modell der Nachbetreuung.In Begleitung versierter Fahrer sollen die jungen Führerscheinbesitzer, die dabei freilich schon verantwortliche Fahrer sind, erste Erfahrungen sammeln.

Welche Führerscheinklassen lässt BF 17 zu?

BF 17 lässt nur den Erwerb der Führerscheinklassen B und BE zu.

Mit der Klasse B dürfen Kratfahrzeuge mit bis zu 3500 kg zulässiger Gesamtmasse (zG) gefahren werden. Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger bis 750 kg zG mitgenommem werden. Auch schwerere Anhänger dürfen mitgenommem werden, wenn die zG des Zuges nicht größer als 3500 kg ist.

Mit der Klasse BE dürfen auch größere Anhänger bis 3500 kg zG mitgenommen werden.

Wer kann an BF 17 teilnehmen?

Wer mindestens 16 ½ Jahre alt ist, kann sich in jeder Fahrschule in Baden-Württemberg anmelden, auch Peter’s Fahrschulen bietet diese Ausbildung an.

Wie läuft die Ausbildung für BF 17 ab?

Die Ausbildung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und unterscheidet sich nicht von der für 18jährige oder ältere Bewerber.

Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 14 Doppelstunden zu 90 Minuten (davon 12 Doppelstunden für Grundstoff und 2 für klassenspezifischen Zusatzstoff).

Am Beginn der praktischen Ausbildung steht die Grundausbildung, deren zeitlicher Umfang sich nach dem Lernfortschritt des Schülers richtet. Dann folgen die besonderen Ausbildungsfahrten: Mindestens:

  • 5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen
  • 4 Fahrstunden auf Autobahnen oder Kraftstraßen und
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit.

Wiederholung zur Vertiefung der Fahraufgaben diesen der Prüfungsvorbereitung und bilden den Abschluss der Ausbildung.

Gibt es bei der Prüfung Besonderheiten?

Die Prüfung entspricht – wie die Ausbildung – den üblichen Anforderungen. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.

Bekommt man danach einen regulären Führerschein?

Nein! Nach bestandener Prüfung, frühestens aber am 17. Geburtstag, wird den BF-17-Aspiranten eine Prüfungsbescheinigung ausgehändigt, die Nachweis der Fahrerlaubnis ist. Der reguläre Führerschein darf erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres ausgestellt werden.

Gilt die Prüfungsbescheinigung auch im Ausland?

Die Prüfungsbescheinigung gilt in Deutschland, wird aber auch in Österreich anerkannt.

Welche Klassen sind eingeschlossen?

In die Klasse B sind die Klassen L und AM eingeschlossen. Dies gilt auch bei BF 17.

Wer darf begleiten?

Begleiten darf, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:
  • Mindestalter: 30 Jahre,
  • Führerschein Klasse B seit mindestens 5 Jahren,
  • maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister (FAER),
  • für die Begeleitperson gilt die 0,5 Promille-Regelung.

Können mehrere Begleitpersonen eingetragen werden?

Es gibt bei uns keine Begrenzung. Es ist aber zu empfehlen, dass zumindest zwei geeignete Begleitpersonen in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sind. Damit wird eine größere Flexibilität erreicht.

Welche Aufgaben hat die Begleitperson?

Die Begleitperson soll dem jungen Fahrer ein vorwiegend zurückhaltender Beistand sein. Sie soll beratend zur Seite stehen und den Fahranfängern vor und während der Fahrt beraten und ihmSicherheit vermitteln. Keinesfalls darf sich die Begleitperson als Fahrlehrer aufspielen.

Wo kann man sich informieren?

Die Verbandsfahrschulen, zu denen auch Peter’s Fahrschulen gehören, bieten für Begleitpersonen Informationsabende an. Dabei werden die Begleitpersonen umfassend über ihre Aufgaben sowie über aktuelle Änderungen des Verkehrsrechts informiert. Außerdem werden ihnen die wichtigsten Merkmale des modernen Fahrstils vermittelt.

Wann beginnt die Probezeit?

Die Probezeit beginnt mit der Aushändigung der Prüfungsbescheinigung. Sie dauert zwei Jahre.

Verstößt der junge Fahrer während der Probezeit gegen Verkehrsvorschriften und wird deshalb ein Bußgeld von 40 € oder mehr oder eine Geldstrafe gegen ihn verhängt, verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.

Wann endet die Phase der Begleitung?

Sobald der junge Fahrer 18 Jahre alt ist, darf er alleine fahren. Dies gilt auch, wenn der Führerschein noch nicht ausgestellt wurde.

Die Phase der Begleitung kann sinnvoll mit einem Sicherheitstraining abgeschlossen werden. Dabei erfährt der junge Fahrer, dass das Fahrzeug im physikalischen Grenzbereich kaum noch beherrschbar ist und deshalb die Vermeidung kritischer Situationen einen guten Fahrer ausmacht

Die Vorbildfunktion der Begleiter ist besonders wirkungsvoll, wenn sie zusammen mit den „Schutzbefohlenen“ das Sicherheitstraining besuchen. So zeigen sie ihnen, dass auch erfahrene Fahrer immer wieder gefordert sind, ihre Fähigkeiten zu verbessern.

Welche Hilfen für junge Fahrer gibt es außerdem?

Die Probleme der jungen Fahrer haben ihre Ursache nicht nur in der geringen Erfahrung, sondern auch in den typischen Verhaltensmustern junger Menschen. Dazu gehören insbesondere erhöhte Risikobereitschaft und die Lust, sich selbst zu erproben. Das freiwillige Aufbauseminar für Fahranfänger in der Probezeit (FSF) ist leider nicht mehr möglich!

Übernehmen Sie Verantwortung!

Bieten Sie als Begleiter/in Ihrer Tochter, Ihrem Sohn, Enkel, Neffen oder Bekannten die Möglichkeit, in der ersten Zeit nach der Fahrausbildung bei reduziertem Risiko Erfahrungen zu sammeln. Lassen Sie Ihren Schützling von Ihrem Können profitieren.

Seien Sie für ihn ein aktiver Pate auf seinem nicht immer leichten Weg zum gereiften Fahrer.

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    UNSERE FAHRSCHULEN

    Fahrschule Dettingen
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    73230 Kirchheim unter Teck-Jesingen
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